Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: Mai 2025 · Atriora, Multergasse 27, 9000 St. Gallen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Atriora (nachfolgend «Atriora» oder «wir») und Auftraggebenden (nachfolgend «Kundin» oder «Kunde»), die unsere Präsentationsdienstleistungen für Gewerbeflächen in Anspruch nehmen. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie diese Bedingungen an.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Atriora und ihren Kundinnen und Kunden, unabhängig davon, ob der Auftrag schriftlich, per E-Mail oder mündlich erteilt wird. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Atriora diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsbeschreibung
Atriora erstellt Präsentationsunterlagen für gewerbliche Immobilien. Das Angebot umfasst aktuell folgende Leistungsstufen:
- Space Profile Sheet (CHF 200): Schriftliches und visuelles Profil einer einzelnen Gewerbefläche inklusive strukturiertem Foto-Set.
- Commercial Presentation Package (CHF 640): Kombination aus Fotografie, Grundriss, Spezifikationstabelle und Übersichtsdokument zur Weitergabe.
- Full Commercial Showcase (CHF 1'000): Vollständige Präsentation mit Visuals, Layouts, Spezifikationstabellen, Präsentationsseite sowie operativem Faktenpaket, inklusive Revisionsrunden und vollständiger Dateiübergabe (Laufzeit ca. drei Wochen).
Der genaue Leistungsumfang wird im Auftragsbestätigungsschreiben bzw. in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
3. Auftragserteilung und Vertragsschluss
Ein verbindlicher Auftrag entsteht durch die schriftliche Bestätigung von Atriora nach Eingang Ihrer Anfrage. Mündliche Zusagen begründen keinen Anspruch bis zur Bestätigung in Textform (E-Mail genügt). Atriora behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Für eine reibungslose Leistungserbringung ist Ihre aktive Mitarbeit erforderlich. Dazu gehören insbesondere:
- Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Pläne und Zugänge
- Klare und vollständige Angaben zur Fläche und zum gewünschten Ergebnis
- Zeitnahe Rückmeldung bei Revisionsanfragen innerhalb vereinbarter Fristen
- Sicherstellung, dass Atriora die Fläche zum vereinbarten Zeitpunkt betreten darf (sofern Vor-Ort-Aufnahmen geplant sind)
Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, liegen ausserhalb der Verantwortung von Atriora.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäss schweizerischem Obligationenrecht geltend gemacht werden.
6. Lieferung und Übergabe
Fertige Unterlagen werden in vereinbarten digitalen Formaten übergeben (z. B. PDF, JPEG, Originaldateien). Die Übergabe erfolgt in der Regel per E-Mail oder über einen gesicherten Dateitransfer. Anlieferungsfristen sind Richtwerte; verbindliche Termine werden gesondert schriftlich vereinbart.
7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Mit vollständiger Bezahlung des Auftragshonorars erhält die Kundschaft ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen für die im Auftrag vereinbarten Verwendungszwecke. Das Urheberrecht verbleibt bei Atriora. Eine Weitergabe, Veränderung oder Nutzung der Unterlagen für andere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Atriora.
8. Haftung
Atriora haftet für direkte Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem auf die Höhe des bezahlten Auftragshonorars begrenzt.
Atriora übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Informationen, die von der Kundschaft bereitgestellt werden, und macht keine Zusagen bezüglich der Wirkung oder des Erfolgs der erstellten Unterlagen.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite nicht an Dritte weiterzugeben, ausser dies ist für die Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Änderungen und Stornierung
Änderungswünsche nach Auftragserteilung können zu Mehraufwand führen und werden nach Absprache gesondert berechnet. Bei einer Stornierung durch die Kundschaft nach Auftragsbestätigung kann Atriora einen angemessenen Anteil des Auftragshonorars in Rechnung stellen, um den bereits geleisteten Aufwand zu decken.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird St. Gallen vereinbart, sofern gesetzlich zulässig.
12. Änderungen der AGB
Atriora behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. Für bestehende Aufträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung.
13. Kontakt
Atriora
Multergasse 27, 9000 St. Gallen
+41 71 446 83 51 · [email protected]